«Weniger wäre mehr»

So, 11. Sep. 2016
«Wir sind relativ grosszügig in der Auslegung»: Die Gemeinde Suhr toleriert, dass an dieser Strasse 11 von 13 Plakaten zu nahe am Strassenrand stehen. (Bilder: rc.)

Sie sind für viele Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis und sie stehen gefühlt am falschen Ort: Wahlplakate am Strassenrand und an Kandelabern. Tatsächlich gibt es immer wieder Sünder – doch längst ist nicht alles verboten, was stört. Eine Umfrage unter den Gemeinden zeigt: Bussen werden keine verteilt.

rc. Wohin man Wahlplakate hängen darf, ist in Artikel 49, Absatz 3 der kantonalen Bauverordnung (BauV) geregelt (siehe Kasten). Über die Menge steht dort leider nichts geschrieben, doch ist gerade die Häufung von Plakaten wohl eine der wichtigsten Gründe, warum man diese als störend empfindet. Für die Einhaltung der Gesetze sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig und diese dürfen auch zusätzliche Weisungen verfügen.

(Teil-)verbote in Gränichen, Holziken, Leimbach und Seengen

In Seengen und Gränichen sind Plakate an Kandelabern generell verboten. «Falls trotzdem Plakate angebracht werden, werden diese umgehend entfernt», erklärt dazu Gränichens Gemeindeschreiberin Andrea Geissmann. In Oberentfelden sind Plakate an Strassenlaternen zwar erlaubt, aber «Bedingung ist, dass die Montage mit Kabelbindern aus Kunststoff erfolgt und die Plakate sofort nach dem Urnengang sorgfältig entfernt werden», erklärt Gemeindeschreiber Dario Steinmann. Leimbach wählt einen Mittelweg und verbietet es, an Kandelabern an der Hauptstrasse direkt vor dem Gemeindehaus Plakate aufzuhängen. Konsequent die Haltung in Holziken: «In unserer Gemeinde ist es verboten, auf öffentlichem Grund und Boden (gilt auch für Kandelaber) Wahlplakate, etc. zu installieren» erklärt Gemeindeschreiber Michael Urben.

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Diesen Bericht finden Sie in der WB-Ausgabe Nr. 70, vom Freitag, 9. September 2016. Abonnieren Sie das Wynentaler-Blatt noch heute - Sie verpassen nie wieder das wirklich Wissenswerte aus IHRER Region.

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