Im Hinblick auf die Schneeräumungsarbeiten werden die Motorfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht entlang von öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen zu parkieren. Der Winterdienst wird ansonsten erheblich behindert oder erschwert.
(Mitg.) Es besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseite geschobene Schneemassen beschädigt werden. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden an falsch parkierten Fahrzeugen ab. Die Mitarbeitenden der Abteilung Werkdienste danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Gemeindeverwaltung
Die Informatikanlage der Gemeindeverwaltung wird erneuert. Nach dem Ersatz der Hardware im September/ Oktober sind nun noch verschiedene Updates bei den Systemprogrammen erforderlich. Am Donnerstag, 28. November 2018, und je nach…