mars. Das neue Schweizer Raumplanungsgesetz, das im Jahr 2014 in Kraft trat, verlangt den haushälterischen Umgang mit dem Boden, was den Druck auf zu grosse Baulandreserven erhöhte. Gemeinden sind im Rahmen ihrer Nutzungsplanungsrevision wesentlich mit Auszonungen befasst. Wenn Gemeinden ihr Siedlungsgebiet mehr reduzierten, als dies der kantonale Richtplan vorsieht, verfällt dieses Bauland nicht. Es wird der Region gutgeschrieben und gelangt in einen «regionalen Topf». Jener vom alplanungsverband aargau-Süd impuls enthält aktuell 4,3 Hektaren.
Im Verband wurde nun der Prozess exakt definiert, nach welchen Kriterien dieses Land Gemeinden zur Verfügung stehen soll. Einerseits sind die Kriterien, welche im alen Raumkonzept RRK definiert sind, relevant. Dort ist beschrieben, wie die Region…