Geltendmachung von Vereinsbeiträgen

Do, 17. Feb. 2022

(Mitg.) Die Ortsbürgergemeinde leistet auch im Jahre 2022 an die einheimischen Vereine für ihre ausserschulische Jugendarbeit einen jährlichen Beitrag für jedes aktive Jugendmitglied bis 18 Jahre. Den Jugendmitgliedern gleichgestellt werden deren erwachsene BetreuerInnen, wobei pro 7 Jugendmitgliedern im Maximum eine Person hinzugerechnet werden kann. Der genaue Wortlaut des Reglementes über die Ausrichtung dieser Beiträge kann auf der Homepage schoeftland.ch (Publikation unter der Rubrik «Neuigkeiten») eingesehen werden.

Die Gesuchsunterlagen der Vereine sind bis spätestens am 30. April 2022 (Poststempel) der Betriebskommission der Ortsbürgergemeinde, Bahnhofstrasse 5, Postfach 35, 5040 Schöftland, einzureichen. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr behandelt.

Im Detail wird auf…

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