Alten Heimatort beibehalten
Der Aargauer Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Gemeindegesetzes verabschiedet. Bei Zusammenschluss oder Neubildung von Gemeinden sollen Bürger neu auf Gesuch beantragen können, dass dem neuen Bürgerrecht der bisherige Heimatort in Klammern angefügt wird.
(Mitg.) Mit der Änderung des…